Wenn Sie für den Verkauf eines Hauses, eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung einen Immobilienmakle beauftragen - wozu wir natürlich nur nachrücklichst raten könnne - stellt sich sofort die Frage, welche Art von Auftrag, d.h. Maklervertrag abgeschlossen werden sollte
Der sog. Alleinauftrag, der beinhaltet, keinen weiteren Immobilienmakler einzuschalten, ist die beste Lösung, um Ihre Immobilie in der kürzesten Zeit, für den höchsten Preis, mit dem geringsten Streß für Sie zu veräußern.
Das sind die beiden wichtigsten Gründe:
1. Kompetente und seriöse Darstellung
Sind mehrere Makler mit dem Verkauf beschäftigt, ist die Präsentation nicht mehr einheitlich. Es können die gleichen Kunden angesprochen werden und wenn der Auftraggeber irrtümlich verschiedene Zahlen und Daten "seinen" Maklern genannt hat, werden die auch "auf dem Markt" kundgetan - das verprellt Interessenten und nutzt nicht dem Wert, zu dem eine Immobilie verkauft werden kann.
2. Optimal Vermarktung
Ohne Alleinauftrag, der ihn vor destruktiver Konkurrenz schützt, müssen die beauftragten Immobilienmakler die Vermarktung für ihren Auftraggeber - d.h. SIE - vorsichtiger angehen. Es werden bei Anzeigenschaltung, der Online-Präsentation, etc. weniger detailreiche Darstellungen und Bilder verwendet, um nicht Informationen zu geben, aufgrund derer ein Provisionsanspruch verloren werden könnte. Ergebnis: die Vermarktung leidet, die Zahl potentieller Interessenten ist geringer und damit auch die Chance kurzfristig zu einem höheren Preis veräußern zu können.
Dier sinnvollste Lösung ist der sog. qualifizierte Alleinauftrag, nach der Verkäufer sich weiterer eigenere Bemühungen enthält und Interessenten an den Immobilienmakler weiterleitet.
Merke: Es gibt gute Gründe für einen Alleinauftrag - allerdings zu sagen, wie das viele tun - daß ansonsten der Makler vielleicht gar nichts tue, da er ja dazu nicht vertraglich gebunden sei, ist kein gutes Argument der weniger klugen Argumente.
Sonntag, 27. April 2008
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