Eine kurze und gute Übersicht über Änderungen liefert eine kleine Broschüre der Sparkasse.
Für Immobilien ändert sich wenig - deshalb sollten sie in diesen Fragen zu uns kommen. ;-)
Meine kleine Darstellung - explizite Beratung hole man sich bei Bedarf bitte von Steuerberatern und fachlich geeigneten Rechtsanwälten:
a) Die Abgeltungssteuer gilt für Zinsen und Dividenden sowie für Erlöse aus Wertpapierverkäufen, die ab dem 01.01. 2009 zufließen.
b) Der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (plus Soli und Kirchensteuer) wird von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
c) Ab dem 01.01. 2009 entfällt die Spekulationsfrist auf Wertpapiere (private Veräußerungsgeschäfte) und das Halbeinkünfteverfahren.
d) Kursgewinne von Aktien, für die zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben steuerfrei, sofern diese Aktien länger als ein Jahr im Besitz sind.
e) Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat.
f) Bei der Abgeltungssteuer wird die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften gestrichen. Damit wird ab 2009 ein Ausgleich nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ermöglicht.
g) Für private Anleger wird ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt. Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen