So leitet die österreichische Die Presse einen Artikel ein, da auf anstehende Änderung im dortigen Erbschaftsrecht hinweist.
http://diepresse.com/home/leben/wohnen/350274/index.do
Wenn man bedenkt, daß ein Einfamilienhaus häufig den größten Vermögensgegenstand einer Familie darstellt, dann sind Immobilien als Weihnachtsgeschenk eher, sagen wir mal selten.
Was könnte man sich vorstellen ?
Sicherlich weniger, daß dem Ehemann der langgehegte Wunsch nach einer eigenen Garage erfüllt wird - zu prosaisch !
Oder die Ferienwohnung, von der man lange träumte ? Das Wochenendgrundstück ?
Natürlich würden wir als Immobilienmakler begrüßen, wenn mehr Immobilien auf, unter oder neben dem Gabentisch zu finden wäre ... aber ich glaube, wir können uns auch zufrieden geben, wenn unser Geschäftsgegenstand nicht in die Überlegungen nach einem passenden Weihnachstgeschenk einbezogen wird. Das überlassen wir gerne Spielzeugläden, Buchhandlungen und Parfümerien und Juwelieren . ;-)
... und immer daran denken, irgendwann macht jedes Geschäft einmal zu. Dies nur als warmherzige Empfehlung an alle, die erst am Heiligabend etwas für ihre Lieben suchen .
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